Als Skipper nebenbei auf Törn: Ferien machen, Segeln und dabei noch Geld verdienen?

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Der nebenberufliche Ferien-Skipper. Urlaub machen und Kohle verdienen!?Ende Juli las ich in der Facebook-Gruppe „Hand gegen Koje Börse“ ein auf den ersten Blick durchaus interessant erscheinendes Angebot einer Firma aus Deutschland:

Koje UND Kohle! Sailactive sucht immer wieder Skipper auf Honorarbasis (EUR 350,- pro Woche plus Reisekosten). Wer hat Lust und Zeit ganz spontan die Sizilien-Törns ab/bis Milazzo (Liparische Inseln) mit Bavaria 50 zwischen dem 6.9. und 4.10.2014 zu übernehmen? SSS wäre von Vorteil.
(Zum Angebot auf Facebook: Hier klicken »)

In den Ferien einen schicken Segeltörn in exotischen Revieren fahren und dafür noch bezahlt werden?

Das ist doch eine durchaus verlockende Idee.
Doch bevor man sich von solchen Angeboten vorschnell begeistern lässt, sollte man sich die Sache mal in aller Ruhe und gesamthaft durch den Kopf gehen lassen.

Viele Anbieter setzen neben angestellten Skippern immer wieder auf nebenberufliche Miliz-Skipper.
Interessant an dem oben zitierten Facebook-Jobangebot ist zunächst die betont lockere Art und Weise der Personalakquise und der für mich auf den ersten Blick lächerlich erscheinende Lohn.

Was muss ich als nebenberuflicher Skipper beachten?

Wenn man sich als nebenberuflicher Schiffsführer für eine Segelschule, eine Eventagentur oder einen anderen Anbieter engagieren lässt, sollte man sich darüber klar sein das es sich eben nicht um einen lockeren Ferientörn handelt.

Je nach Aufgabenstellung übernimmt man wirklich viel Verantwortung für die bis dato unbekannte Crew. Viele Grundsätze, die man vom privaten Urlaubstörn her kennt, gelten als „Miliz-Skipper“ nur bedingt. Als Skipper steht man auf einem solchen Törn nicht nur im Spannungsfeld der Erwartungen der Törn-Teilnehmer, hinzu kommt auch noch die Erwartung des Anbieters, in dessen Namen man den Törn schliesslich fährt. Auf der Homepage des oben erwähnten Anbieters kommt das auch ganz klar zum Ausdruck:

Unsere Skipper .. haben Spaß am Segeln und Interesse an Land und Leuten. Sie bringen weitreichende Erfahrungen, Begeisterung für das Segeln und die Freude an der Weitergabe von Wissen in Ihren Urlaub ein und fahren teilweise schon mehrere Jahre für uns.

Der Miliz-Skipper repräsentiert also im Urlaub auch ein Unternehmen.

Das begründet meiner Meinung nach ein befristetes abhängiges Arbeitsverhältnis: Der Skipper erbringt eine Dienstleistung für ein Unternehmen und wird dafür entlohnt. Die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Arbeitsmittel (Boot, Transfer) werden vom Auftraggeber gestellt.

Was sagt der Arbeitgeber des Skippers dazu, dass dieser in seiner Erholungszeit einer bezahlten Nebentätigkeit nachgeht?
Im Zweifelsfall kann die Tätigkeit als Skipper durchaus Konsequenzen für den echten Arbeitsplatz haben.

  • Fragen Sie also Ihren Arbeitgeber, ob dieser die Nebentätigkeit in Ihren Ferien erlaubt!

Aber auch die persönliche Versicherung muss genau geklärt werden.
Nicht nur, dass schnell mal ein kleinerer Unfall passiert ist und die Unfallversicherung bei der Kostenbegleichung plötzlich von einem Arbeitsunfall ausgehen könnte.

Auch die nautischen Zusatzversicherungen gilt es zu überprüfen. Hier ist insbesondere die „Skipper-Haftpflicht“-Versicherung wichtig, die im Schadensfall subsidiär für die Ansprüche eintritt, die von der persönlichen Versicherung nicht gedeckt werden. Denn die von den meisten Hobby-Skippern abgeschlossene Skipper-Haftpflichtversicherung gilt halt eben nicht für Törns die man im Auftrag Dritter durchführt. Hier benötigen Sie ein „Upgrade“ zur Versicherung für Berufsskipper. Und die ist meist deutlich teurer als die Hobby-Variante.

So teuer, dass Sie beim oben angebotenen Törn übrigens schon draufzahlen würden. Denn laut des Veranstalters ist die Versicherung Sache des Skippers:

Einzig eine Skipperhaftpflicht sollte er für sich abschließen, da sie ja personengebunden ist. Zusätzlich gibt es einen Crewvertrag in dem die wichtigsten Sachen geregelt sind.

  • Ist ihr Versicherungsschutz Up-To-Date? Berufsskipper-Versicherung, Unfall und Krankenversicherung?

Ein Crew-Vertrag regelt normalerweise die Verbindlichkeiten einer Crew untereinander.
Bei einem Törn für einen Veranstalter handelt es sich allerdings zwar um ein gemeinsames Reiseerlebnis, aber nicht um eine Crew. Der Skipper erbringt die Dienstleistung „Segeln“, die „Crew“ macht Urlaub und darf gerne mithelfen. Wenn sie möchte – das finden wir dann auch in den FAQ unseres Anbieters:

Muss ich an Bord mitarbeiten?
Grundsätzlich kann der Skipper alle anfallenden seemännischen Arbeiten allein erledigen. Er freut sich allerdings sehr, wenn die Mitsegler mit anpacken.

Wie weit ein Crewvertrag also Bestand hat, zeigt sich wenn ein unzufriedenes oder verletztes „Crew“-Mitglied klagt.

  • Wird dem Skipper in Rahmen eine Crewvertrages zusätzliche Verantwortung vom Veranstalter delegiert?

Der Skipper ist aber nicht nur Schiffsführer, sondern unter anderem auch Seelsorger, Psychologe, Teammanager und Mechaniker und vor allem anderen Reiseführer.

Nicht jeder Mensch ist dazu geeignet mit wildfremden Menschen eine Woche in beengten Verhältnissen zusammen zu sein und dabei keine Spannungen in der Gruppe aufkommen zu lassen. Als Skipper muss man genau das: Der neutrale Fels in der Brandung sein, der sicher den Weg zeigt und dabei noch Ferienstimmung aufkommen lässt. Im besten Fall so, dass man als Kunde wieder eine Segelreise bucht.

Aufkommende Spannungen in der Gruppe muss man erkennen und mit Humor ableiten, kleine Schäden am Schiff selbstständig reparieren können und das Segelrevier so gut kennen, dass die Mitreisenden sich jederzeit sicher fühlen.

Selbstverständlich kennt der Skipper auch die „geheimen“ Buchten, die urigen Lokale mit einheimischen Gästen und die schönsten Stellen für den Sonnenuntergang. Abends darf es dann noch gern die eine oder andere Seemannsgeschichte sein, bis der Skipper dann als letzter in die Koje fällt. Die er dann hoffentlich für sich allein hat.
Denn nur während der knappen Zeit in der eigenen Kabine kann er seine Verantwortung und seinen Job zumindest teilweise ablegen.

Skippern oder nicht skippern?

Ob man ein solches Angebot also wahrnimmt, hängt schlussendlich von jedem selbst ab.
Kommunikative Menschen, die gern eine Gruppe führen und die dazu erforderlichen harten und weichen Skills aufweisen, werden gern nebenberuflich als Skipper unterwegs sein. Wenn dabei das Geld verdienen nicht primär im Fokus steht, sind solche Jobangebote gar nicht schlecht. Auch zum Sammeln von Erfahrungen.

Man sollte sich einfach vorher überlegen, welche Rolle man für ein Unternehmen einzugehen bereit ist, ob die Versicherungen stimmen und ob es im privaten und beruflichen Umfeld keine Probleme damit gibt.

Wenn dann der Lohn für Sie stimmt, ist alles klar: Viel Spass auf dem Teilzeit-Törn!


Titelbild: © Jeanette Dietl – Fotolia.com

8 Kommentare
  1. Henrik
    Henrik sagte:

    Hallo Uwe,

    Stimme Dir im wesentlichen zu. Auf der einen Seite ist es eben eine Chance in die Skipper-Verantwortung rein zu wachsen. Deshalb NUR EINE WOCHE, das erste mal. DAS REICHT EINEM DANN **wirklich**
    Andererseits muss man damit klar kommen, dass man eigentlich ausgenutzt wird. Ich hab’s mal erlebt, da waren alle Kojen ausgebucht (geplant) und ich als Skipper schlief auf der Salonbank. Würd‘ ich heute nicht mehr mit mir machen lassen…

    Handbreit, Henrik

    Antworten
  2. Fanny
    Fanny sagte:

    Hallo Uwe
    Das Thema interessiert uns und wir würden gerne mehr darüber erfahren. Ich besitze eine 13m Segelyacht auf dem Lac Leman und wurde angefragt Gruppenausflüge (max. 9 Passagiere) durchzuführen gegen Entgeld. Ich besitze den A und D Schein und 500 Meilen für meinen Hochseeschein.
    – Was ist in der CH auf Seen dazu nötig/sinnvoll (Ausbildung, Versicherung), wenn ich das gelegentlich tun will
    – Was ist auf dem Meer nötig/sinnvoll ?
    – Welche Trickts / Grauzonen gibt es?
    Grüsse Fanny

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Salut Fanny

      Tipps zu Grauzonen gibt es von mir leider nicht. Denn damit würde ich mich mitverantwortlich machen für Deine Handlungen, bei denen evtl. jemand zu schaden kommt oder Du schlussendlich wirtschaftlichen Schiffbruch erleidest. Deswegen: Sorry! Bitte halte Dich an die geltenden Vorschriften und dann bist Du und deine Kunden auf der sicheren Seite.

      Ob Du gelegentlich oder hauptberuflich gewerblich mit Deinem eigenen Boot unterwegs bist ist leider nebensächlich. Eine gewerbliche Nutzung ist eine gewerbliche Nutzung – auch wenn sie nicht regelmässig auftritt.

      Der Hochseeausweis ist auf den Binnengewässern kein anerkannter Komeptenznachweis, um so mehr noch da du ja auch noch in der Ausbildung dazu stehst.

      Am besten fragst Du mal in der Gemeindeverwaltung deines Heimathafens oder bei Deinem zuständigen Strassenverkehrs und Schifffahrtsamt nach, was die dazu meinen.
      Dem Föderalismus gedankt, kann man dir nur dort eine genaue Auskunft geben – jede Gemeinde, jeder Kanton handhabt das anders.

      Ich wünsche Dir viel Erfolg 🙂

      Viele Grüsse
      Uwe

      Antworten
  3. Matthias
    Matthias sagte:

    Ahoi,

    ich bin – sagen wir mal – in einer lockeren „Interssengemeinschaft“ und Netztwerk für gewerbliche weltweite Kojencharter. Leider gibt es bei dem sehr speziellen Thema viel Irrglaube.

    zum Thema „Skippern“ Bericht oben:

    Hier wird von „gewerblichen Skippern“ gesprochen – nicht zu verwechseln mit „Barebootcharter“, bei der der Charterer einen Skipper benennt, der unendgeldlich (auch keine Bordkassenbefreiung) das Schiff führt und verantwortlich ist.

    Wenn ein Skipper eine Yacht führt, ist er den regularien des Flaggenstaates unterworfen. Die Regeln jedes Flaggenstaates sind ähnlich.

    Für Deutschland (u.evtl. auch anderswo) bedeitet dies, ein Skipper der entlohnt wird, sei es nur freihalten der Bordkasse, fährt gewerblich und braucht entsprechend einen deutschen Schein (YM zählt nicht).

    In D ist dies in der Sportschiffahrt nur auf Ausbildungsyachten möglich. Daher seht in den Verträgen z.B: „..
    Es wird darauf hingewiesen, dass diese Yachtmitfahrt weder eine Rundreise mit bestimmtem Tagesziel, noch eine Beförderungsleistung ist. Der Mitsegler ist kein Passagier, sondern ein Teil der bordfahrenden Crew und nimmt an einem gemeinsamen Segeltörn teil……“

    Sonst wäre es Fahrgastschiffahrt (inD) und ein Kapitän müsste das Schiff führen. Zur allgemeinen Bezahlung: Wir bezahlen nach Qualifikation:

    Wir haben unerfahrene SKSler (oder SSSler), bei denen ein Coskipper mitfährt und deren Eignung geprüft wird. Die erhalten natürlich kein Honorar/Entschädigung. Je nach Erfahrung/Projekt und ob es es sich um Haupt- oder Nebeneinkunft handelt gehen die Honorare (mit ggf. Provisionsmodellen) von 0 bis ca. 750 EUR/Törn hoch.

    VG aus der Sailing City Kiel 🙂

    Antworten
  4. Jan
    Jan sagte:

    Moin Uwe

    Bin da drüber gestolpert (ist zwar alt, trotzdem hochaktuell). Der CH-Hochseeschein ist an die Resolution 40 angelehnt, welche die Zertifizierung von Freizeitboot(!)skippern zu standartisieren versucht. Genau wie ein ICC ist der Hochseeschein in keinster Weise ein Schein, welcher zur kommerziellen Seefahrt berechtigt. Die Aufführung eines RYA Yachtmasters als Äquivalent dazu ist demnach auch inkorrekt. Zudem ist letzterer auch nicht automatisch kommerziell nutzbar, sondern erfordert dafür die Erfüllung weitreichender Zusatzbedingungen…

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Salut Jan,

      ja, der Artikel ist aus 2014 und erwähnt die Schein-Problematik an sich eigentlich gar nicht, sondern bezieht sich auf mehr oder weniger „weiche“ Faktoren beim Miliz-Skippern. Das ist IMHO heute noch so aktuell wie damals, da braucht es gar kein Update 😉

      Aber damals war das ICC noch im Hochseeausweis integriert.

      Heute nicht mehr, aber aus anderen Gründen, die ich in einem anderen Artikel schon versucht habe auszuarbeiten:

      https://www.segelrevier.ch/seemannsgarn/segelschein-in-der-schweiz-gueltigkeit-in-deutschland/

      Die Thematik zwischen kommerzieller Seefahrt, Ausbildung und Freizeitvergnügen ist ein Bereich mit enormer Grauwert-Spannweite.
      Den möchte ich eigentlich hier an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, der Erfahrung nach führt das zu ausufernder Diskussion ohne konkreten Output.

      Fakt ist, es wird – mangels Alternativen – gemacht.

      Nicht jeder CH-Skipper hat neben dem Hochseeausweis noch einen CE-Endorsed YM oder einen deutschen SKS / SSS vorzuweisen, die nebenbei ebenfalls im jeweiligen Geltungsbereich zu gewerblicher Fahrt berechtigen würden.

      Ausbildungstörns für Hochseeausweis-Kandidaten wären so nur für Vereine wie den CCS oder engagierte Privatpersonen, die (auch zufällig) keinen Rappen (!) an den Törns verdienen dürften, möglich. Mit allen Risiken, die so etwas mit sich bringt.

      Antworten
  5. John Parsons
    John Parsons sagte:

    Nur als ergaenzung. Auto fahren und leute fuer geld mitnehmen heisst Taxi, oder Bus dienst und benoetigt eine seperates ausbildung. Beim segelferien ist das nicht anders. Die Sport boots Schein (in der Schweiz B-schein) ist nicht eine berufsschein, und ein segelboot unter Schweizer flagge und mit ein solcher skipper segelt am bestens in eine Graue zone wenn nicht schwarz. Informieren sie sich.

    Antworten
    • Uwe
      Uwe sagte:

      Hi John,

      ein Schweizer Hochseeschein ist ein Internationa Certificate of Competence und berechtigt damit genau wie der englische Yachtmaster auch dazu eine Ausbildungs- oder Ferienjacht zu skippern. Aber nicht unter Schweizer Flagge, weil das die CH-Jachtverordnung verbietet. Solltest Du also Anbieter unter einer .ch Adresse aber eigentlich wissen 😉

      Antworten

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